Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 08.08.2026 (Ausgabe 2)
Abschnitt A: Allgemeiner Teil
Dieser Abschnitt gilt für alle Verträge mit uns.
A1 Anbieter, Geltungsbereich, Aufbau
A1.1 Anbieter und Vertragspartner ist Georgios Sidiropoulos, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung 28Solutions, Harbigstraße 3, 71032 Böblingen, E-Mail info@28solutions.ai. Die weiteren Anbieterangaben stehen im Impressum.
A1.2 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die in den Abschnitten B bis E beschriebenen Leistungen.
A1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
A1.4 Aufbau. Es gelten stets dieser Abschnitt A und derjenige der Abschnitte B bis E, der zu der beauftragten Leistung gehört. Werden mehrere Leistungen beauftragt, gelten die zugehörigen Abschnitte nebeneinander. Enthält ein Abschnitt B bis E eine Regelung, die von Abschnitt A abweicht, geht die Regelung des besonderen Abschnitts vor.
A1.5 Die Abschnitte C, D und E richten sich ausschließlich an Unternehmer. Verträge über die dort beschriebenen Leistungen schließen wir nicht mit Verbrauchern. Abschnitt B gilt für Verbraucher und für Unternehmen.
A1.6 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
A2 Rangfolge der Vertragsunterlagen
A2.1 Bei Widersprüchen gilt in dieser Reihenfolge:
- eine zwischen den Parteien im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung in Textform,
- der Leistungsschein zum Angebot,
- das Angebot,
- der jeweils einschlägige Abschnitt B bis E dieser Bedingungen,
- Abschnitt A dieser Bedingungen.
A2.2 Individuelle Vertragsabreden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB). Das gilt unabhängig davon, in welcher Form sie getroffen wurden.
A2.3 In datenschutzrechtlichen Fragen geht ein zwischen den Parteien geschlossener Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag allen vorstehenden Unterlagen vor.
A2.4 Zum Verhältnis zu unserer Website. Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsschein. Der Leistungsschein nimmt die Angaben unserer Produktseiten auf und konkretisiert sie; er schränkt sie nur ein, soweit er das ausdrücklich und erkennbar tut. Eine Angabe auf unserer Website, die der Leistungsschein nicht ausdrücklich einschränkt, bleibt geschuldet.
A3 Angebot und Vertragsschluss
A3.1 Die Darstellung unserer Leistungen auf unserer Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben oder ein Angebot von uns anzufordern. Für den Kauf eines Kurses über die Kursplattform gilt abweichend Ziffer B2.
A3.2 Unsere Angebote geben wir in Textform ab. Sie sind, sofern nichts anderes angegeben ist, 14 Tage ab Zugang bindend.
A3.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindefrist in Textform annimmt.
A3.4 Nimmt der Kunde das Angebot mit Änderungen an, gilt dies als neues Angebot des Kunden, das wir in Textform annehmen müssen.
A4 Leistungsbeschreibung und Leistungsschein
A4.1 Zu jedem Angebot gehört ein Leistungsschein. Er ist Bestandteil des Vertrages und beschreibt mindestens: den Umfang mit Zahlen, die Mitwirkungsleistungen des Kunden, die Zahl der enthaltenen Korrekturschleifen, die Abnahme und ihre Frist, die Vergütung für Mehraufwand sowie bei laufenden Leistungen die Laufzeit und die Kündigungsfrist.
A4.2 Geschuldet ist, was im Leistungsschein steht. Weitergehende Leistungen erbringen wir gegen gesonderte Vereinbarung.
A4.3 Ist eine Angabe im Leistungsschein unklar oder mehrdeutig, geht dies zu unseren Lasten.
A5 Mitwirkung des Kunden
A5.1 Der Kunde stellt die Mitwirkungsleistungen bereit, die im Leistungsschein benannt sind. Dazu gehören regelmäßig: ein benannter Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis, die benötigten Inhalte, Bilder, Texte und Daten in einem verwendbaren Format, die benötigten Zugänge zu seinen Systemen sowie Rückmeldungen innerhalb der vereinbarten Fristen.
A5.2 Kommt der Kunde einer Mitwirkungsleistung nicht rechtzeitig nach, verschieben sich unsere Fristen um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
A5.3 Entsteht uns durch eine nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistung nachweislich Mehraufwand, können wir diesen nach dem im Leistungsschein genannten Satz abrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
A5.4 Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und teilt uns unverzüglich mit, wenn er einen Missbrauch vermutet.
A5.5 Eigene Kopie der überlassenen Inhalte. Der Kunde bewahrt von allen Inhalten, Texten, Bildern, Unterlagen und Daten, die er uns überlässt, eine eigene Kopie auf, damit er sie nach einem Verlust erneut bereitstellen kann. Unsere Sicherung nach Ziffer A11.3 tritt daneben und ersetzt diese Kopie nicht.
A5.6 Außergewöhnliche Risiken. Ist dem Kunden bekannt, dass ihm bei einer Störung, einem fehlerhaften Ergebnis oder einem Datenverlust ein außergewöhnlich hoher oder ein außerhalb des gewöhnlichen Verlaufs liegender Schaden droht, teilt er uns das vor Vertragsschluss in Textform mit. Wir richten die Leistung dann darauf ein, vereinbaren dafür erforderliche Zusatzleistungen mit ihm oder sagen ihm, dass wir den Auftrag so nicht übernehmen. Unterbleibt die Mitteilung, bleibt es bei der Haftung nach Ziffer A14; eine weitergehende Beschränkung ist damit nicht verbunden.
A6 Inhalte des Kunden, Rechte Dritter
A6.1 Der Kunde stellt sicher, dass er an allen Inhalten, die er uns überlässt oder die wir in seinem Auftrag verwenden, die erforderlichen Rechte hat. Das betrifft insbesondere Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Schriften und Daten.
A6.2 Wir prüfen die überlassenen Inhalte nicht auf Rechtsverletzungen. Erkennen wir eine Rechtsverletzung, teilen wir dies dem Kunden mit.
A6.3 Wird wegen eines vom Kunden überlassenen Inhalts ein Anspruch gegen uns erhoben, stellt der Kunde uns von diesem Anspruch und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Wir informieren den Kunden unverzüglich über den Anspruch und stimmen die Verteidigung mit ihm ab.
A6.4 Wir sind berechtigt, einen konkret beanstandeten Inhalt vorübergehend unzugänglich zu machen, wenn ein Dritter uns gegenüber eine Rechtsverletzung geltend macht und wir sie nach Prüfung für nicht offensichtlich unbegründet halten. Wir teilen dies dem Kunden unverzüglich mit und stellen den Inhalt wieder her, sobald die Beanstandung ausgeräumt ist.
A7 Rechte an unseren Leistungen
A7.1 Der Kunde erhält die Nutzungsrechte, die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich sind. Der Umfang ergibt sich im Einzelnen aus den Abschnitten B bis E.
A7.2 Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der dafür vereinbarten Vergütung.
A7.3 In unseren Leistungen können Komponenten Dritter enthalten sein, insbesondere quelloffene Softwarebibliotheken, Schriften und Bildmaterial. Für sie gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Wir benennen die eingesetzten Komponenten und die für sie geltenden Lizenzen im Leistungsschein.
A7.4 Wir bleiben berechtigt, das in einem Projekt erworbene allgemeine Wissen, Ideen, Verfahren und Techniken für andere Vorhaben zu nutzen, soweit dabei keine vertraulichen Informationen und keine Inhalte des Kunden verwendet werden.
A8 Preise und Zahlung
A8.1 Alle Preisangaben sind Gesamtpreise. Wir sind Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht ausgewiesen. Unsere Rechnungen tragen den Hinweis, dass für die Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 34a UStDV).
A8.2 Welche Beträge einmalig und welche laufend anfallen, wann sie fällig werden und in welchen Zeitabschnitten abgerechnet wird, steht im Leistungsschein.
A8.2a Der im Angebot genannte Preis ist ein Festpreis für den im Leistungsschein beschriebenen Umfang. Für Leistungen innerhalb dieses Umfangs berechnen wir nichts zusätzlich, auch dann nicht, wenn unser Aufwand höher ausfällt als erwartet.
A8.2b Fälligkeit des einmaligen Betrags. Der einmalige Betrag für die Erstellung oder die Einrichtung wird zur Hälfte mit der Auftragserteilung und zur Hälfte mit der Abnahme fällig. Sieht der Vertrag keine Abnahme vor, tritt an ihre Stelle die Anzeige der Fertigstellung in Textform. Wird in Ausbaustufen entwickelt, kann der Leistungsschein die Fälligkeit stufenweise aufteilen; dieselbe Aufteilung gilt dann je Stufe. Für Leistungen nach Abschnitt B gilt Ziffer B3.2.
A8.2c Fälligkeit des laufenden Betrags. Der laufende Betrag wird jeweils im Voraus für den kommenden Abrechnungszeitraum fällig. Berechnet wird er ab dem Tag des Livegangs. Livegang ist der Tag, an dem die Leistung für den Kunden nutzbar bereitsteht: bei einer Website der Tag der Umstellung auf die vereinbarte Adresse, beim Assistenten der Tag, an dem er auf der Website des Kunden antwortet, bei einem automatisierten Ablauf der Tag seiner Inbetriebnahme. Beginnt der Betrieb nicht am Ersten eines Monats, wird der erste Abrechnungszeitraum taggenau berechnet.
A8.2d Verzögert sich der Livegang aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, beginnt der laufende Betrag gleichwohl mit dem Tag, an dem wir die Leistung bereitgestellt und ihm das in Textform angezeigt haben.
A8.3 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, soweit der Leistungsschein nichts anderes bestimmt.
A8.4 Wir stellen Rechnungen in Textform aus und übermitteln sie per E-Mail an die vom Kunden benannte Adresse.
A8.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
A9 Aussetzung der Leistung bei Zahlungsverzug
A9.1 Befindet sich der Kunde mit einem fälligen Betrag ganz oder zu einem nicht unerheblichen Teil in Verzug, sind wir berechtigt, unsere laufenden Leistungen auszusetzen, bis die Zahlung eingegangen ist. Nicht unerheblich ist ein Rückstand in Höhe von mindestens zwei vollen Monatsbeträgen oder eines fälligen einmaligen Betrages.
A9.2 Vor der Aussetzung mahnen wir den Kunden zweimal in Textform. Jede Mahnung setzt eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen und kündigt die Aussetzung ausdrücklich an. Zwischen der zweiten Mahnung und der Aussetzung liegen mindestens weitere 14 Tage.
A9.3 Die Aussetzung bedeutet: Ein Chatbot beantwortet keine Besucherfragen mehr, eine von uns betriebene Website wird durch eine sachliche Hinweisseite ersetzt, Automatisierungsabläufe werden angehalten. Daten des Kunden werden dabei nicht gelöscht. Die Sicherungen laufen unverändert weiter.
A9.4 Die Pflicht des Kunden zur Zahlung besteht während der Aussetzung fort. Nach Ausgleich des Rückstands nehmen wir die Leistung unverzüglich wieder auf. Den Aufwand für die Wiederaufnahme berechnen wir nach dem im Leistungsschein genannten Satz; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.
A9.5 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
A9.6 Diese Ziffer gilt nicht für Verträge nach Abschnitt B; dort wird vor der Freischaltung gezahlt.
A10 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
A10.1 Beginn, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist der laufenden Leistungen stehen im Leistungsschein.
A10.2 Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt.
A10.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Aussetzung nach Ziffer A9 länger als zwei weitere Monate nicht zahlt oder wenn er über unsere Systeme rechtswidrige Inhalte verbreitet und die Beanstandung trotz Aufforderung nicht ausräumt.
A10.4 Nach Beendigung stellen wir dem Kunden die zu seinem Vertrag gehörenden Daten und Inhalte in einem gängigen Format zum Abruf bereit (Übergabepaket). Der Umfang ergibt sich aus den Abschnitten C bis E.
A10.5 Die Löschung nach Vertragsende richtet sich nach Ziffer A15 und, soweit ein Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag besteht, nach dessen Regelungen.
A11 Betrieb, Wartung, Sicherung
A11.1 Wir betreiben unsere Systeme mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters. Eine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent sagen wir nicht zu, und wir sagen keine Reaktionszeit zu.
A11.2 Wir führen ein regelmäßiges Wartungsfenster durch. Aktualisierungen und Fehlerbehebungen können zu kurzen Unterbrechungen führen; sie dauern in der Regel weniger als eine Minute, bei einem Neustart des Servers wenige Minuten. Solche Unterbrechungen kündigen wir nicht an. Ist für eine planbare Arbeit eine Unterbrechung von voraussichtlich mehr als 30 Minuten zu erwarten, kündigen wir sie dem Kunden vorab in Textform an der von ihm benannten Adresse an.
A11.3 Wir sichern die von uns betriebenen Systeme bei zwei voneinander unabhängigen Anbietern: eine tägliche Sicherung des Servers beim Hosting-Anbieter und eine nächtliche verschlüsselte Sicherung bei einem Anbieter mit Rechenzentrum in der Europäischen Union. Wir bewahren 30 tägliche und 6 monatliche Stände auf.
A11.4 Wiederanlaufzeiten und der maximal hinnehmbare Datenverlust sind Betriebsziele unseres eigenen Betriebs. Sie werden dem Kunden nicht als Frist zugesagt.
A11.5 Wir sind berechtigt, die eingesetzte Technik weiterzuentwickeln und einzelne technische Komponenten auszutauschen, solange der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht eingeschränkt wird.
A11.6 Was die Sicherung leistet und was nicht. Die Sicherung nach Ziffer A11.3 dient dazu, den Betrieb nach einer Störung wiederherzustellen. Sie ist kein Archiv und kein Ersatz für eine eigene Datenhaltung des Kunden. Die Kopien sind verschlüsselt und werden als Ganzes geführt; das Herauslösen einzelner Dateien oder Datensätze aus einer Sicherung gehört nicht zum vereinbarten Betrieb, Ziffer A4.2 gilt. Daten, die nach der letzten Sicherung entstanden sind, können bei einer Wiederherstellung verlorengehen.
A11.7 Schutzmaßnahmen. Wir treffen technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik; besteht ein Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag, sind sie dort beschrieben. Einen lückenlosen Schutz gegen Angriffe, Schadsoftware und Missbrauch kann niemand gewährleisten. Geschuldet sind die Maßnahmen, nicht ihr Erfolg im Einzelfall.
A12 Änderungen
A12.1 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien in Textform. Ein Recht, den Leistungsumfang einseitig zu ändern, steht uns nicht zu.
A12.2 Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Zustimmung des Kunden in Textform. Stimmt der Kunde nicht zu, gilt die bisherige Fassung fort; beide Parteien können den Vertrag in diesem Fall zum nächsten zulässigen Termin ordentlich kündigen. Eine Zustimmung des Kunden wird nicht dadurch ersetzt, dass er einer angekündigten Änderung nicht widerspricht.
A12.3 Eine Änderung der laufenden Vergütung können wir frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten seit Vertragsbeginn und danach frühestens im Abstand von zwölf Monaten verlangen. Wir kündigen sie mindestens drei Monate vor Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin.
A13 Mängel
A13.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Wir schließen sie nicht aus, beschränken sie nicht und verkürzen ihre Verjährung nicht.
A13.2 Der Kunde zeigt uns einen Mangel nach seiner Feststellung in Textform an und beschreibt ihn so, dass wir ihn nachvollziehen können.
A13.3 Zu Ergebnissen künstlicher Intelligenz. Leistungen, die auf großen Sprachmodellen beruhen, erzeugen ihre Antworten und Entwürfe statistisch. Wir schulden den Betrieb des Systems nach dem im Leistungsschein beschriebenen Umfang, nicht die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Antwort oder jedes einzelnen Entwurfs. Das ist eine Beschreibung dessen, was wir leisten, und keine Beschränkung der gesetzlichen Mängelrechte: Bleibt das System hinter dem im Leistungsschein beschriebenen Umfang zurück, ist das ein Mangel.
A14 Haftung
A14.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer von uns übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
A14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
A14.3 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
A14.4 Für den Verlust von Daten haften wir nach den Ziffern A14.1 bis A14.3. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung der Daten aus einer Sicherung nach Ziffer A11.3 angefallen wäre.
A14.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
A14.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
A14.7 Mitverschulden. Ein Mitverschulden des Kunden wird nach § 254 BGB berücksichtigt. In Betracht kommt das insbesondere, wenn er keine eigene Kopie nach Ziffer A5.5 vorhält, ein außergewöhnliches Risiko entgegen Ziffer A5.6 nicht mitgeteilt oder einen Mangel entgegen Ziffer A13.2 nicht angezeigt hat. Eine über die Ziffern A14.1 bis A14.4 hinausgehende Beschränkung unserer Haftung ist damit nicht verbunden.
A15 Datenschutz
A15.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Die Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
A15.2 Verarbeiten wir im Rahmen der Abschnitte C, D oder E personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Art. 28 DSGVO). Er geht diesen Bedingungen in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
A15.3 Bei den Leistungen nach Abschnitt B sind wir eigener Verantwortlicher und nicht Auftragsverarbeiter. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird dort nicht geschlossen; für Firmenkunden gilt Ziffer B11.
A15.4 Löschfristen. Wir löschen
- ein Chatgespräch samt aller darin enthaltenen Nachrichten und die daraus abgeleiteten nicht beantworteten Fragen 90 Tage nach der letzten Nachricht dieses Gesprächs; auf Wunsch des Kunden auch früher, frühestens nach 7 Tagen,
- technische Protokolle nach 30 Tagen,
- Daten aus der Reichweitenmessung nach 90 Tagen,
- Bewerberdaten in Automatisierungsabläufen sechs Monate nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens,
- die Ausführungsdaten eines automatisierten Ablaufs nach 14 Tagen; für die fachlichen Daten eines Ablaufs gilt die im Leistungsschein vereinbarte Frist (Ziffern E5.5 und E7.2).
Kundendaten löschen wir nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht; bestehen solche Pflichten, schränken wir die Verarbeitung bis zum Ablauf der Frist ein.
A15.4a Ein Bestand ohne Frist. Aus den nicht beantworteten Fragen erstellen wir zusammengefasste Auswertungen darüber, wozu dem Assistenten Wissen fehlt. Diese Auswertungen enthalten keine Angaben, die einzelne Personen identifizieren, und sie bleiben dauerhaft gespeichert. Das ist der einzige Bestand ohne Löschfrist, und er wird hier ausdrücklich genannt.
A15.5 Sicherungskopien, ausdrücklicher Vorbehalt. Eine Löschung wirkt im laufenden Bestand. In den verschlüsselten Sicherungskopien laufen Restbestände erst mit deren Rotation aus; sie umfasst 30 tägliche und 6 monatliche Stände (Ziffer A11.3). Wann ein abgelaufener Stand beim Sicherungsanbieter endgültig entfernt wird, richtet sich nach dessen Aufräumlauf; eine Frist dafür sagen wir nicht zu. Wird eine Sicherung wieder eingespielt, arbeiten wir eine dokumentierte Liste offener Löschungen ab und halten den Lauf datiert fest.
A16 Vertraulichkeit
A16.1 Beide Parteien behandeln Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Dazu gehören insbesondere Zugangsdaten, Kalkulationen, Kundendaten und technische Unterlagen.
A16.2 Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, die eine Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat oder die sie unabhängig entwickelt hat, und sie gilt nicht, soweit eine gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflicht besteht.
A16.3 Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
A17 Nennung als Referenz
Wir nennen den Kunden nur mit seiner vorherigen Zustimmung in Textform als Referenz, zeigen nur mit seiner Zustimmung Abbildungen seines Projekts und verlinken nur mit seiner Zustimmung auf seine Website. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
A18 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt befreien beide Parteien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dazu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen sowie großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, die wir nicht zu vertreten haben. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen.
A19 Schlussbestimmungen
A19.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
A19.2 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
A19.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
A19.4 Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wenden Sie sich bei Beanstandungen bitte unmittelbar an uns.
A19.5 Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
A20 Zusätzliche Regelungen gegenüber Unternehmern
Die folgenden Regelungen gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
A20.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Böblingen. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
A20.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
A20.3 Der Kunde kann seine Rechte aus dem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
A20.4 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
Abschnitt B: Online-Schulungen
Dieser Abschnitt gilt für den Kauf und die Nutzung unserer Online-Kurse auf der Kursplattform. Er gilt für Verbraucher und für Unternehmen. Ziffer B11 gilt nur für Unternehmen.
B1 Vertragsgegenstand
B1.1 Wir stellen einen Online-Kurs als digitalen Inhalt bereit. Der Kurs wird als abgeschlossenes Werk verkauft. Er umfasst die Lektionen, die Zwischenfragen, den Abschlusstest und, bei Bestehen, das Zertifikat.
B1.2 Der Umfang des jeweiligen Kurses, die Zahl der Lektionen, die ungefähre Bearbeitungszeit, die Regeln des Abschlusstests und die Zugriffsdauer stehen auf der Bestellseite und in der Bestellbestätigung. Diese Angaben sind der geschuldete Umfang.
B1.3 Zur Nutzung genügen ein aktueller Browser und eine Internetverbindung. Weitere Software ist nicht erforderlich.
B1.4 Nicht Gegenstand des Vertrages sind: eine persönliche Betreuung, Live-Termine, eine Sprechstunde, ein Forum oder eine Gemeinschaft der Teilnehmer, die laufende Nachlieferung neuer Inhalte und eine inhaltliche Aktualisierung des Kurses. Ziffer B9 bleibt unberührt.
B2 Bestellvorgang und Vertragsschluss
B2.1 Der Kunde wählt den Kurs aus, gibt seine Daten ein und gelangt auf eine Übersichtsseite, auf der er seine Eingaben prüfen und korrigieren kann.
B2.2 Mit dem Anklicken der Schaltfläche "Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
B2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung durch eine Bestätigung in Textform an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse annehmen. Eine automatische Empfangsbestätigung ist noch keine Annahme, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet ist.
B2.4 Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Der Kunde erhält den vollständigen Vertragsinhalt einschließlich dieser Bedingungen und der Widerrufsbelehrung mit der Bestätigung in Textform.
B2.5 Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen.
B2.6 Bestellung über das Formular. Solange die Bestellung über das Anfrageformular unserer Website läuft, gilt: Die Anfrage des Kunden ist noch keine Bestellung. Wir senden ihm eine Rechnung mit den Angaben aus Ziffer B1.2 und Ziffer B3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Rechnung begleicht und wir ihm die Bestätigung nach Ziffer B2.3 zusenden. Die Ziffern B4.2 bis B4.4 gelten auch auf diesem Weg; die dort verlangte Erklärung holen wir vor der Freischaltung gesondert in Textform ein.
B3 Preis und Zahlung
B3.1 Es gilt der auf der Bestellseite angegebene Gesamtpreis. Weitere Kosten fallen nicht an. Ziffer A8.1 gilt.
B3.2 Der Preis ist mit der Bestellung fällig. Der Kurs wird nach Zahlungseingang freigeschaltet.
B3.3 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Stehen weitere Zahlungsarten zur Verfügung, zeigt die Bestellseite sie an; sie werden dann über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt.
B3.4 Der Kunde erhält eine Rechnung in Textform.
B4 Widerrufsrecht
B4.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor der Bestellung angezeigt und mit der Bestätigung in Textform übermittelt wird.
B4.2 Vorzeitiges Erlöschen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert, und wir ihm die Bestätigung des Vertrages zur Verfügung gestellt haben.
B4.3 Die Ausführung beginnt mit der Freischaltung des Kurszugangs. Diese Freischaltung nehmen wir erst vor, nachdem wir dem Kunden die Bestätigung des Vertrages in Textform zugesandt haben.
B4.4 Die Zustimmung nach Ziffer B4.2 wird gesondert und nicht zusammen mit der Zustimmung zu diesen Bedingungen erklärt. Sie ist nicht vorausgewählt.
B4.5 Für Unternehmen besteht kein Widerrufsrecht.
B5 Zugang und Zugriffsdauer
B5.1 Nach Vertragsschluss erhält der Kunde einen Link, über den er sein Passwort vergibt und den Kurs startet. Der Link ist zeitlich begrenzt gültig; die Gültigkeitsdauer steht in der Bestätigung. Ist der Link abgelaufen, gelangt der Kunde über die Funktion "Passwort vergessen" der Anmeldeseite weiterhin in sein Konto.
B5.2 Die Zugriffsdauer beträgt zwölf Monate ab Freischaltung des Zugangs, soweit die Bestellseite nichts anderes angibt. Sie ist eine Zugriffsgrenze und kein Leistungszeitraum.
B5.3 Es handelt sich um eine Einmalzahlung. Es entsteht kein Abonnement, es gibt keine automatische Verlängerung, und es ist keine Kündigung erforderlich.
B5.4 Der Zugang ist persönlich. Der Kunde gibt seine Zugangsdaten nicht an Dritte weiter.
B6 Nutzungsrechte
B6.1 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Kursinhalte während der Zugriffsdauer für eigene Zwecke abzurufen und zu Lernzwecken zu nutzen.
B6.2 Nicht gestattet sind das Vervielfältigen, Herunterladen zum Zweck der Weitergabe, das öffentliche Zugänglichmachen, die Weitergabe an Dritte und die Nutzung zur Durchführung eigener Schulungen. Das Anfertigen von Kopien für den eigenen Gebrauch bleibt im gesetzlichen Rahmen zulässig.
B6.3 Ein Recht, die Kursinhalte zum Training eines KI-Modells zu verwenden, wird nicht eingeräumt.
B7 Abschlusstest und Zertifikat
B7.1 Der Abschlusstest, die Zahl der Fragen, die Bearbeitungszeit und die Bestehensgrenze sind auf der Bestellseite beschrieben und Teil des geschuldeten Umfangs.
B7.2 Die Zahl der freien Versuche und die Wartezeit zwischen weiteren Versuchen sind auf der Bestellseite beschrieben. Sie dienen dem Zweck, den Test als Leistungsnachweis zu erhalten.
B7.3 Bei Bestehen erhält der Kunde ein Zertifikat als PDF, ausgestellt auf den von ihm angegebenen Namen, mit einer Prüfnummer.
B7.4 Zur Prüfseite. Über die auf dem Zertifikat aufgedruckte Adresse kann die Echtheit eines Zertifikats überprüft werden. Der Kunde kann jederzeit in Textform verlangen, dass wir sein Zertifikat aus der Prüfseite herausnehmen. Das Zertifikat selbst behält er.
B7.5 Ein Anspruch auf Bestehen des Tests besteht nicht. Das Zertifikat ist ein Nachweis über die Teilnahme und das Bestehen unseres Tests; es ist kein staatlich anerkannter Abschluss und keine Berufszulassung.
B8 Verfügbarkeit der Plattform
B8.1 Wir bemühen uns um einen durchgehenden Betrieb der Kursplattform. Eine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent sagen wir nicht zu.
B8.2 Wartungsarbeiten und Störungen können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen. Fällt die Plattform aus einem von uns zu vertretenden Grund für mehr als zusammengerechnet sieben Tage innerhalb der Zugriffsdauer aus, verlängert sich die Zugriffsdauer um die Ausfallzeit. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
B9 Aktualisierungen
B9.1 Wir stellen dem Kunden während der Zugriffsdauer die Aktualisierungen zur Verfügung, die erforderlich sind, damit der Kurs vertragsgemäß nutzbar und sicher bleibt. Dazu gehören insbesondere Sicherheitsaktualisierungen der Plattform und die Behebung von Fehlern, die die Nutzbarkeit beeinträchtigen.
B9.2 Diese Pflicht betrifft die Nutzbarkeit und die Sicherheit, nicht den Inhalt. Eine inhaltliche Fortschreibung des Kurses schulden wir nicht, siehe Ziffer B1.4.
B9.3 Wir informieren den Kunden über eine Aktualisierung, wenn sie eine Handlung von ihm erfordert.
B9.4 Wir sind berechtigt, den Kurs über die Aktualisierungen nach Ziffer B9.1 hinaus zu ändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht, dem Kunden daraus keine zusätzlichen Kosten entstehen und er über die Änderung klar und verständlich informiert wird. Beeinträchtigt eine solche Änderung die Zugriffs- oder Nutzungsmöglichkeit des Kunden mehr als nur unerheblich, kann er den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Information beenden.
B10 Mängelrechte bei digitalen Produkten
B10.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Wir schließen diese Rechte nicht aus und verkürzen ihre Fristen nicht.
B10.2 Zeigt der Kurs oder die Plattform einen Mangel, teilt der Kunde uns das in Textform mit. Wir stellen den vertragsgemäßen Zustand innerhalb angemessener Frist her.
B11 Firmenkunden: Anmeldung von Beschäftigten
B11.1 Meldet ein Unternehmen Beschäftigte oder andere Personen zu einem Kurs an, gilt zusätzlich diese Ziffer.
B11.2 Der Preis wird nach Rechnung gezahlt. Ziffer A8.3 gilt. Die Freischaltung erfolgt nach Zahlungseingang, soweit nichts anderes vereinbart ist.
B11.3 Der Zugang wird für jede angemeldete Person einzeln eingerichtet. Ein Zugang darf nicht von mehreren Personen genutzt und nicht auf eine andere Person übertragen werden. Scheidet eine angemeldete Person aus dem Unternehmen aus, kann der Kunde in Textform verlangen, dass wir ihren Zugang sperren.
B11.4 Getrennte Verantwortlichkeit. Wir sind für die Verarbeitung der Daten der Teilnehmer eigener Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und nicht Auftragsverarbeiter des Kunden: Kursinhalt, Fragenpool, Bestehensgrenze, Versuchsregeln und Zertifikatsformat bestimmen wir selbst. Ein Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag wird deshalb nicht geschlossen. Die Aufteilung der Pflichten regelt eine gesonderte Anlage zum Angebot.
B11.5 Der Kunde stellt sicher, dass er die Daten der angemeldeten Personen an uns übermitteln darf, und informiert die Personen darüber, dass ihre Daten an uns übermittelt werden.
B11.6 Das Zertifikat wird auf den Namen der Person ausgestellt, die den Test bestanden hat, und ihr zur Verfügung gestellt. Ob und in welchem Umfang der Kunde über Teilnahme und Ergebnis unterrichtet wird, wird im Angebot festgelegt; ohne eine solche Festlegung teilen wir dem Kunden nur mit, dass ein Zugang eingerichtet und genutzt wurde, nicht das Ergebnis.
B12 Sperrung, Beendigung, Löschung
B12.1 Wir können einen Zugang sperren, wenn der Kunde gegen Ziffer B5.4 oder Ziffer B6.2 verstößt oder wenn er die Plattform in einer Weise nutzt, die ihren Betrieb beeinträchtigt. Wir teilen ihm das mit und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit dem nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
B12.2 Nach Ablauf der Zugriffsdauer endet der Zugang zu den Kursinhalten. Ein bereits ausgestelltes Zertifikat bleibt gültig.
B12.3 Wir löschen das Konto und die zugehörigen Lernstandsdaten nach Ablauf der Zugriffsdauer, sobald keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht mehr entgegensteht. Bestell- und Rechnungsdaten bewahren wir für die gesetzlichen Fristen auf. Ziffer A15.5 gilt.
B12.4 Der Kunde kann jederzeit die Löschung seines Kontos verlangen. Damit endet auch der Zugang zu den Kursinhalten; ein Anspruch auf Erstattung entsteht dadurch nicht.
Abschnitt C: Chatbot
Dieser Abschnitt gilt für die Einrichtung und den Betrieb eines Auskunfts-Assistenten auf der Website des Kunden. Er gilt nur gegenüber Unternehmern.
C1 Vertragsgegenstand
C1.1 Wir richten einen Auskunfts-Assistenten ein und betreiben ihn. Der Assistent beantwortet Fragen von Besuchern der Website des Kunden auf der Grundlage der Unterlagen, die der Kunde uns dafür zur Verfügung stellt oder die wir mit seiner Zustimmung von seiner Website übernehmen.
C1.2 Der Vertrag besteht aus zwei Teilen: der einmaligen Einrichtung und dem laufenden Betrieb. Beide sind im Leistungsschein gesondert ausgewiesen.
C1.3 Der Assistent wird über ein Skript in die Website des Kunden eingebunden. Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht an der dahinterstehenden Software; er darf sie während der Vertragslaufzeit über die Einbindung nutzen.
C2 Enthaltener Umfang und Zählung
C2.1 Der enthaltene Umfang je Abrechnungszeitraum, die Regel, nach der er verbraucht wird, und die Grenzen, an die ein Besucher stoßen kann, stehen vollständig im Angebot. Sie sind dort Vertragsinhalt.
C2.2 Diese Bedingungen wiederholen die Zählregel bewusst nicht und ändern sie nicht. Maßgeblich ist allein der Wortlaut im Angebot.
C3 Einrichtung
C3.1 Zur Einrichtung gehören die erstmalige Erfassung der Inhalte des Kunden, deren Feinschliff und eine Einweisung. Der genaue Umfang steht im Leistungsschein.
C3.2 Der Kunde benennt die Quellen, aus denen der Assistent antworten soll, und die Adresse, an die der Assistent Besucher verweist, wenn er nicht weiterhelfen kann oder der enthaltene Umfang verbraucht ist.
C3.3 Der Kunde bindet das Skript in seine Website ein oder ermöglicht uns die Einbindung. Ohne die Einbindung ist die Leistung nicht nutzbar; die Vergütung bleibt davon unberührt.
C3.4 Erneutes Einlesen. Ändern sich die Inhalte des Kunden, lesen wir seine Website im laufenden Betrieb erneut ein, so oft es dafür nötig ist. Eine zusätzliche Vergütung fällt dafür nicht an.
C4 Inhalte und Verantwortung des Kunden
C4.1 Der Kunde verantwortet die Inhalte, aus denen der Assistent antwortet. Er teilt uns Änderungen mit, die für die Antworten erheblich sind, insbesondere geänderte Preise, Öffnungszeiten und Leistungen.
C4.2 Der Assistent antwortet aus den hinterlegten Unterlagen. Findet er dort nichts Passendes, sagt er das und verweist auf den vom Kunden benannten Kontaktweg. Ziffer A13.3 gilt.
C4.3 Der Kunde weist auf seiner Website in seiner Datenschutzerklärung auf den Assistenten hin. Einen Textbaustein dafür stellen wir zur Verfügung.
C5 Verarbeitung durch Dienstleister
C5.1 Zur Erzeugung der Antworten und zur Suche in den Unterlagen setzen wir Dienstleister ein, die teilweise außerhalb der Europäischen Union verarbeiten. Sie sind im Auftragsverarbeitungsvertrag namentlich benannt, ebenso die Garantien für die Übermittlung.
C5.2 Keine Nutzung zum Training. Die Eingaben der Besucher und die Unterlagen des Kunden setzen wir nicht zum Training von KI-Modellen ein, und wir lassen sie durch die eingesetzten Dienstleister nicht dazu einsetzen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag benennt für jeden Dienstleister, worauf dieser Ausschluss beruht: auf dessen eigenen Vertragsbedingungen oder auf einem von uns erklärten Widerspruch. Ein auf die Daten des Kunden abgestimmtes Modell erstellen oder beauftragen wir nur, wenn das im Leistungsschein ausdrücklich vereinbart ist.
C5.3 Wir wechseln einen Dienstleister nur nach vorheriger Information des Kunden nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages.
C6 Laufzeit, Kündigung, Wechsel der Stufe
C6.1 Der Betrieb wird monatlich abgerechnet und kann von beiden Parteien zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit besteht nur, wenn der Leistungsschein sie ausdrücklich vorsieht; in diesem Fall nennt er sie und ihren Grund.
C6.1a Im Paket mit einer Website. Ist der Assistent zusammen mit einer Website beauftragt, gilt Ziffer C6.1 auch dann. Er bleibt monatlich kündbar, und die Mindestlaufzeit des Website-Betriebs nach Ziffer D8.1 erstreckt sich nicht auf ihn. Der Leistungsschein weist den auf den Assistenten entfallenden Monatsbetrag gesondert aus; er entfällt mit dem Ende des Assistenten. Der Website-Betrieb läuft davon unberührt weiter. Die einmalige Vergütung für die Einrichtung des Assistenten bleibt geschuldet.
C6.2 Ein Wechsel in eine größere Stufe wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam und wirkt sofort zugunsten des Kunden. Ein Wechsel in eine kleinere Stufe wird frühestens zum übernächsten Monatsersten wirksam.
C6.3 Änderung des enthaltenen Umfangs. Eine Verringerung des enthaltenen Umfangs oder eine Verschärfung der Zählregel ist eine Vertragsänderung. Wir kündigen sie dem Kunden vor Wirksamwerden in Textform an; sie wird frühestens zum übernächsten Monatsersten wirksam, damit der Kunde innerhalb seiner Kündigungsfrist darauf reagieren kann. Eine Änderung zugunsten des Kunden können wir jederzeit sofort wirksam werden lassen.
C7 Missbrauch und Schutz des Betriebs
C7.1 Wir ergreifen Maßnahmen, die verhindern sollen, dass einzelne Besucher den enthaltenen Umfang des Kunden in kurzer Zeit aufbrauchen. Diese Maßnahmen sind keine Garantie.
C7.1a Was diese Maßnahmen bewirken können. Sie können dazu führen, dass der Assistent vorübergehend keine Antworten mehr gibt, obwohl der enthaltene Umfang des Abrechnungszeitraums noch nicht verbraucht ist. Er nimmt den Betrieb danach von selbst wieder auf. Welche Grenzen dabei gelten und über welchen Zeitraum sie wirken, nennt das Angebot; auf Nachfrage sagen wir dem Kunden jederzeit, wo er steht.
C7.2 Wir sind berechtigt, den Assistenten vorübergehend abzuschalten, wenn von seiner Nutzung eine erhebliche Gefahr für den Betrieb unserer Systeme oder für andere Kunden ausgeht. Wir informieren den Kunden unverzüglich und nehmen den Betrieb wieder auf, sobald die Gefahr beseitigt ist.
C8 Beendigung
C8.1 Mit Vertragsende schalten wir den Assistenten ab. Der Kunde entfernt das Skript aus seiner Website.
C8.2 Auf Verlangen stellen wir dem Kunden die von ihm gelieferten Unterlagen und eine Übersicht der Fragen zurück, die der Assistent nicht beantworten konnte, jeweils in einem gängigen Format. Die Übersicht reicht nur so weit zurück, wie die Löschfrist nach Ziffer A15.4 es zulässt.
C8.3 Karenzzeit vor der Löschung. Wir löschen die Daten des Kunden frühestens 30 Tage nach Vertragsende. Innerhalb dieser Frist kann er die Herausgabe nach Ziffer C8.2 verlangen. Verlangt er die sofortige Löschung, führen wir sie unverzüglich durch.
C8.4 Chatverläufe löschen wir nach Ziffer A15.4 ohnehin laufend. Die übrigen Daten des Kunden löschen wir nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages.
Abschnitt D: Websites
Dieser Abschnitt gilt für die Erstellung und den anschließenden Betrieb einer Website. Er gilt nur gegenüber Unternehmern.
D1 Zwei Leistungen
D1.1 Die Erstellung der Website ist ein Werkvertrag. Der anschließende Betrieb ist ein Dauerschuldverhältnis. Beide werden im Leistungsschein gesondert ausgewiesen und gesondert vergütet.
D1.2 Die Erstellung kann ohne den Betrieb beauftragt werden. In diesem Fall entfallen die Ziffern D6 bis D9.
D2 Umfang der Erstellung
D2.1 Der Umfang steht im Leistungsschein: die Zahl der Seiten, die Funktionen, die zu erstellenden oder zu übernehmenden Texte und Bilder und der vereinbarte Termin.
D2.2 Als Seite gilt ein eigenständig über das Menü oder eine eigene Adresse erreichbares Dokument. Wiederkehrende Bausteine wie Kopfbereich, Fußbereich und Formulare zählen nicht als eigene Seite. Rechtstexte des Kunden wie Impressum und Datenschutzerklärung zählen nicht auf die vereinbarte Seitenzahl.
D2.3 Wünscht der Kunde Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus, unterbreiten wir ihm dafür ein gesondertes Angebot. Vor dessen Annahme führen wir sie nicht aus.
D3 Korrekturschleifen
D3.1 Die Zahl der enthaltenen Korrekturschleifen steht im Leistungsschein.
D3.2 Eine Korrekturschleife ist eine gesammelte Rückmeldung des Kunden in Textform und deren Umsetzung durch uns. Rückmeldungen, die der Kunde einzeln und nacheinander gibt, dürfen wir zu einer Schleife zusammenfassen.
D3.3 Nicht als Korrekturschleife zählen die Behebung von Fehlern, die wir zu vertreten haben, und Änderungen, die auf einer unrichtigen Umsetzung unserer eigenen Vorlage beruhen.
D3.4 Weitere Korrekturschleifen berechnen wir nach dem im Leistungsschein genannten Satz.
D4 Abnahme
D4.1 Wir stellen die fertige Website unter einer geschützten Vorschauadresse bereit und zeigen dem Kunden die Fertigstellung in Textform an.
D4.2 Der Kunde prüft die Website und erklärt die Abnahme in Textform innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Anzeige. Verweigert er die Abnahme, benennt er dabei mindestens einen Mangel.
D4.3 Erklärt sich der Kunde innerhalb der Frist nicht und benennt er keinen Mangel, gilt die Website als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf diese Folge weisen wir in der Fertigstellungsanzeige hin.
D4.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden mit der Abnahme festgehalten und von uns behoben.
D4.5 Nimmt der Kunde die Website vor der Abnahme in Betrieb, gilt sie mit der Inbetriebnahme als abgenommen.
D5 Livegang
D5.1 Der Livegang setzt die Abnahme, die vollständige Zahlung des fälligen Einmalbetrages und, wenn der Betrieb beauftragt ist, den Beginn des Betriebs voraus.
D5.2 Der Kunde stellt sicher, dass Impressum und Datenschutzerklärung seiner Website vor dem Livegang vollständig und richtig sind. Diese Texte verantwortet der Kunde. Wir bauen sie ein und weisen auf erkennbare Lücken hin; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
D5.3 Die Umstellung der Namensauflösung der Domain wirkt nicht sofort. Kurze Erreichbarkeitsschwankungen am Tag des Livegangs sind kein Mangel.
D6 Umfang des Betriebs
D6.1 Zum Betrieb gehören: das Hosting der Website auf einem Server in Deutschland, ein gültiges Verschlüsselungszertifikat, die Sicherung nach Ziffer A11.3, die Aktualisierung der von uns eingesetzten Serversoftware und die im Leistungsschein bezeichneten Pflegearbeiten.
D6.2 Pflegearbeiten, soweit der Leistungsschein sie vorsieht. Enthalten sind kleine Änderungen an bestehenden Inhalten: Textänderungen, Austausch einzelner Bilder, Öffnungszeiten, Kontaktdaten, Preise, ein neues Teammitglied, ein Stellenangebot, einzelne Abschnitte. Sie sind mit dem Monatsbeitrag abgegolten.
D6.3 Nicht enthalten sind: neue Seiten, Umbauten, neue Funktionen, ein neues Gestaltungskonzept, die Erstellung von Texten und Bildern, Umzüge auf andere Systeme und die Anbindung weiterer Programme. Diese besprechen wir vorher und nennen dafür einen Preis; Ziffer D2.3 gilt.
D6.4 Ist im Einzelfall zweifelhaft, ob eine gewünschte Änderung nach Ziffer D6.2 enthalten oder nach Ziffer D6.3 gesondert zu vergüten ist, sagen wir das dem Kunden, bevor wir mit der Arbeit beginnen. Ohne diesen vorherigen Hinweis ist die Änderung mit dem Monatsbeitrag abgegolten.
D7 Domain und Postfächer
D7.1 Die Domain bleibt auf den Namen des Kunden registriert. Wir richten nur die Technik ein. Der Kunde bleibt Inhaber, und er nimmt die Domain beim Ausstieg mit. Übernehmen wir die Verwaltung, tun wir das in seinem Namen und für seine Rechnung.
D7.2 Ist der Kunde selbst Vertragspartner des Registrars, trägt er die dortigen Kosten unmittelbar. Übernehmen wir die Verwaltung, weisen wir diese Kosten gesondert aus.
D7.3 Verwalten wir Postfächer, gilt für deren Inhalte der Auftragsverarbeitungsvertrag. Wir lesen die Inhalte nicht; ein Zugriff erfolgt nur auf Weisung des Kunden zur Fehlerbehebung.
D8 Laufzeit und Kündigung des Betriebs
D8.1 Der Betrieb beginnt mit dem Livegang. Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate.
D8.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
D8.3 Der Betrieb endet frühestens mit der Mindestlaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist zum Ende der Mindestlaufzeit möglich, wenn sie mindestens einen Monat vorher zugeht.
D9 Übergabe beim Ausstieg
D9.1 Endet der Vertrag, erhält der Kunde ohne gesonderte Vergütung ein Übergabepaket: den Quelltext der Website in der zuletzt betriebenen Fassung, alle Inhalte und Bilder, einen Auszug einer eingesetzten Datenbank in einem gängigen Format sowie die Zugänge und Angaben, die er braucht, um die Website bei einem anderen Anbieter zu betreiben.
D9.2 Wir halten die Website nach Vertragsende noch 30 Tage betriebsbereit, damit der Umzug ohne Ausfall stattfinden kann, es sei denn, der Kunde verlangt eine frühere Abschaltung.
D9.3 Wir übertragen die Domain auf Verlangen an den vom Kunden benannten Anbieter und erteilen die dafür nötigen Freigaben. Wie schnell der Wechsel wirksam wird, bestimmt der aufnehmende Anbieter.
D9.4 Wir wählen die eingesetzte Technik so, dass ein anderer Fachbetrieb die Website übernehmen kann, und übergeben sie dokumentiert. Nicht geschuldet ist die Einarbeitung oder Beratung des aufnehmenden Anbieters; leisten wir sie auf Wunsch des Kunden, vergütet er sie nach dem im Leistungsschein genannten Satz.
D9.5 Diese Ziffer gilt auch dann, wenn wir den Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt haben. Sie steht unter der Bedingung, dass der Kunde die bis zum Vertragsende fälligen Beträge gezahlt hat.
Abschnitt E: KI-Automatisierung
Dieser Abschnitt gilt für die Entwicklung und den Betrieb automatisierter Abläufe. Er gilt nur gegenüber Unternehmern.
Jeder Ablauf ist eine Einzelanfertigung. Dieser Abschnitt regelt deshalb nicht, was ein Ablauf tut, sondern die Regeln, die für jeden Ablauf gelten. Was der einzelne Ablauf tut, steht im Leistungsschein und in der Auftragsbestätigung.
E1 Vertragsgegenstand
E1.1 Wir entwickeln automatisierte Abläufe nach den Vorgaben des Kunden und betreiben sie. Ein Ablauf ist eine von uns eingerichtete Folge von Schritten, die durch ein Ereignis, eine eingehende Nachricht oder einen Zeitplan ausgelöst wird und Daten entgegennimmt, liest, auswertet, umwandelt, erzeugt, speichert oder weitergibt. Ein Ablauf kann Programme und Dienste des Kunden und Dritter miteinander verbinden.
E1.2 Es gibt keinen festgelegten Anwendungsfall und keinen Listenpreis. Welche Schritte der Ablauf ausführt, welche Systeme er anspricht, welche Daten er verarbeitet, in welchen Ausbaustufen er entsteht, welche Vergütung gilt und welche Termine gelten, ergibt sich ausschließlich aus dem Leistungsschein und der Auftragsbestätigung. Die Beispiele auf unserer Website beschreiben mögliche Anwendungsfälle und sind keine abschließende Aufzählung; sie begründen für sich genommen keinen Anspruch auf einen bestimmten Ablauf.
E1.3 Was geschuldet ist. Geschuldet ist der im Leistungsschein beschriebene Ablauf. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet, insbesondere keine bestimmte Ersparnis an Zeit oder Kosten, keine Zahl bearbeiteter Vorgänge und keine Trefferquote, es sei denn, der Leistungsschein nennt sie ausdrücklich als Zahl. Ziffer A13.3 gilt.
E1.4 Ausbaustufen und Abnahme. Der Ablauf wird in Ausbaustufen entwickelt, soweit der Leistungsschein nichts anderes vorsieht. Jede Ausbaustufe wird nach Ziffer D4 abgenommen; die Ziffern D4.1 bis D4.5 gelten entsprechend, wobei an die Stelle der Vorschauadresse die Vorführung des Ablaufs tritt.
E1.5 Abbruch nach einer Ausbaustufe. Beide Parteien können den Vertrag nach jeder abgenommenen Ausbaustufe zum Ende dieser Stufe in Textform beenden. Vergütet werden die bis dahin abgenommenen Stufen. Ein bereits gezahlter Betrag, der auf nicht erbrachte Stufen entfällt, wird erstattet. Ziffer E8 gilt auch in diesem Fall.
E1.6 Erprobung an echten Fällen. Vor der Übergabe erproben wir den Ablauf an echten Vorgängen des Kunden. Dafür stellt der Kunde die benötigten Vorgänge bereit. Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, muss der Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag bereits vor der Erprobung geschlossen sein, nicht erst vor der Inbetriebnahme.
E2 Was nicht Gegenstand des Vertrages ist
E2.1 Nicht Gegenstand des Vertrages sind, soweit der Leistungsschein sie nicht ausdrücklich aufnimmt:
- a) Eingriffe in Programme des Kunden oder Dritter sowie deren Anpassung, Wartung, Ablösung oder Übernahme,
- b) die Anbindung an ein System, das keine dafür vorgesehene Schnittstelle bereitstellt, insbesondere durch Nachbilden von Eingaben an einer Bildschirmoberfläche,
- c) die Beschaffung, Lizenzierung und Bezahlung fremder Dienste, die der Ablauf nutzt, sowie die dort anfallenden Nutzungsentgelte,
- d) die Bereitstellung, Beschaffung oder Aufbereitung der Daten, mit denen der Ablauf arbeitet,
- e) die Beschreibung der Arbeitsabläufe des Kunden und die Schulung seiner Beschäftigten, über die im Leistungsschein vereinbarte Einweisung hinaus,
- f) eine rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige fachliche Prüfung dessen, was der Ablauf erzeugt oder weitergibt,
- g) eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO; Ziffer E7.7 gilt,
- h) ein eigener Zugang des Kunden zu der Umgebung, in der die Abläufe gebaut sind; Ziffer E5.1 gilt,
- i) ein Anspruch auf einen bestimmten Dienstleister, ein bestimmtes Sprachmodell oder eine bestimmte technische Umsetzung.
E2.2 Betrieb außerhalb unserer Infrastruktur. Der Regelfall ist der Betrieb auf unserer Infrastruktur. Der Betrieb eines Ablaufs in der Umgebung des Kunden bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung im Leistungsschein. Ist er vereinbart, gelten die Ziffern E5.1 bis E5.3 nicht, und der Leistungsschein regelt gesondert, wer den Ablauf betreibt, überwacht, aktualisiert und sichert.
E2.3 Was wir nicht bauen. Wir richten keinen Ablauf ein, der gegen Rechtsvorschriften oder gegen die Nutzungsbedingungen eines angebundenen Dienstes verstößt. Erkennen wir das erst während der Arbeit, teilen wir es dem Kunden mit und halten die betroffenen Arbeiten an; die bis dahin erbrachten Leistungen bleiben zu vergüten.
E2.4 Wir teilen dem Kunden vor der Beauftragung mit, wenn ein von ihm gewünschter Ablauf nach dieser Ziffer nicht oder nicht vollständig Gegenstand des Vertrages wäre.
E3 Freigabe und selbständiges Handeln
E3.1 Grundsatz. Ein Ablauf legt dem Kunden Entwürfe und Vorschläge vor. Die Prüfung und die abschließende Handlung, insbesondere der Versand nach außen, bleiben beim Kunden.
E3.2 Abweichung nur mit ausdrücklicher Vereinbarung. Ein Ablauf handelt nur dann selbständig nach außen, wenn das im Leistungsschein ausdrücklich vereinbart ist. Der Leistungsschein benennt dafür je Schritt: welcher Schritt ohne Freigabe läuft, welche Wirkung er nach außen hat, welche gegenständlichen, betragsmäßigen und mengenmäßigen Grenzen dabei gelten, in welchen Fällen der Ablauf anhält und den Kunden fragt, und wer beim Kunden benachrichtigt wird. Ob ein Schritt automatisch läuft, wird beim Bau festgelegt; einen Schalter, mit dem der Kunde das im laufenden Betrieb selbst umstellen kann, schulden wir nicht.
E3.3 Schritte mit besonderem Gewicht. Ein Schritt, der eine Zahlung auslöst oder veranlasst, eine Bestellung aufgibt, eine auf den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung eines Vertrages gerichtete Erklärung abgibt, eine Mahnung oder Fristsetzung ausspricht oder eine verbindliche Erklärung gegenüber einer Behörde abgibt, läuft nur nach einer Freigabe durch eine Person auf Seiten des Kunden. Soll ein solcher Schritt ohne Freigabe laufen, bedarf das einer gesonderten Vereinbarung in Textform, die den Schritt, seine Wirkung nach außen und eine betragsmäßige oder mengenmäßige Obergrenze je Vorgang und je Tag benennt. Ohne diese Angaben richten wir den Schritt nicht ein.
E3.4 In wessen Namen gehandelt wird. Handelt ein Ablauf nach außen, handelt er im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass die dafür erforderliche Vertretungsmacht besteht und dass er die abgegebenen Erklärungen gegen sich gelten lassen will. Wir werden nicht Partei eines Vertrages, den ein Ablauf des Kunden anbahnt oder schließt.
E3.5 Wofür der Kunde einsteht. Entscheidet sich der Kunde nach Ziffer E3.2 oder Ziffer E3.3 dafür, einen Schritt ohne Freigabe laufen zu lassen, trägt er die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen der Handlungen, die der Ablauf innerhalb der dort festgelegten Grenzen vornimmt. Das ist keine Beschränkung unserer Haftung: Für einen Fehler des Ablaufs selbst, insbesondere dafür, dass er die vereinbarten Grenzen nicht einhält oder anders arbeitet, als der Leistungsschein ihn beschreibt, haften wir nach Ziffer A14.
E3.6 Anhalten. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass ein Ablauf oder ein einzelner Schritt angehalten wird; eine Nachricht in Textform genügt. Wir halten ihn unverzüglich an.
E3.7 Wir sind berechtigt, einen Ablauf oder einen einzelnen Schritt anzuhalten, wenn erkennbar ist, dass er fehlerhaft nach außen handelt, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für den Betrieb unserer Systeme oder für Dritte ausgeht, oder wenn ein angebundener Dienst seine Nutzung untersagt. Wir informieren den Kunden unverzüglich und nehmen den Betrieb wieder auf, sobald der Grund entfallen ist.
E3.8 Protokoll. Wir zeichnen auf, wann ein Ablauf gelaufen ist, wie er geendet hat und welche Freigabe einem Schritt zugrunde lag. Auf Verlangen legen wir dem Kunden einen Auszug vor. Zur Löschung gilt Ziffer E5.5.
E4 Zugänge, fremde Dienste, Mitwirkung
E4.1 Der Kunde stellt die Zugänge zu seinen Systemen bereit, die der Ablauf braucht. Wir bewahren sie verschlüsselt auf. Der Kunde räumt dabei nur die Rechte ein, die der Ablauf für die vereinbarten Schritte benötigt. Wo der angebundene Dienst es zulässt, wird ein eigener technischer Zugang für den Ablauf angelegt statt eines persönlichen Zugangs eines Beschäftigten.
E4.2 Wo ein Ablauf auf ein Postfach zugreift, richtet der Kunde dafür nach Möglichkeit ein eigenes Postfach ein, damit uns kein Zugriff auf sein Hauptpostfach eingeräumt werden muss.
E4.3 Der Kunde teilt uns Änderungen an seinen Systemen rechtzeitig mit. Ändert sich eine Schnittstelle ohne unsere Kenntnis, ist ein dadurch ausgelöster Ausfall kein Mangel; die Anpassung berechnen wir nach dem im Leistungsschein genannten Satz.
E4.4 Dienste Dritter. Bindet ein Ablauf einen Dienst eines Dritten an, gelten dessen Bedingungen. Vertragspartner des Dritten ist der Kunde, soweit der Leistungsschein nichts anderes bestimmt; er trägt die dortigen Entgelte und stellt sicher, dass die vorgesehene Nutzung erlaubt ist. Ändert der Dritte seine Bedingungen, seine Preise oder seine Schnittstelle, stellt er sie ein oder untersagt er die Nutzung, ist der dadurch entfallende oder gestörte Teil des Ablaufs kein Mangel. Wir teilen dem Kunden mit, sobald wir das bemerken, und unterbreiten ihm auf Wunsch ein Angebot für eine Anpassung.
E4.5 Mengen. Der Leistungsschein nennt die erwartete Zahl der Vorgänge je Zeitabschnitt. Weicht die tatsächliche Zahl dauerhaft und erheblich davon ab, besprechen die Parteien eine Anpassung von Umfang und Vergütung; Ziffer A12.1 gilt. Bis zu einer Einigung führen wir den Ablauf unverändert weiter.
E4.6 Nimmt ein Ablauf Aufrufe von außen entgegen, vereinbaren die Parteien im Leistungsschein, wie diese Aufrufe auf ihre Herkunft geprüft werden. Ohne eine solche Vereinbarung nehmen wir den Ablauf nicht in Betrieb.
E5 Betrieb
E5.1 Die Abläufe laufen auf unserer Infrastruktur. Wir schulden das Ergebnis, nicht den Zugang zu der Umgebung, in der die Abläufe gebaut sind. Ein eigener Zugang des Kunden zu dieser Umgebung ist nicht Vertragsgegenstand. Wünscht der Kunde einen solchen Zugang, ist dafür eine eigene Umgebung einzurichten; sie wird gesondert vereinbart und gesondert vergütet.
E5.2 Wir überwachen die Abläufe auf Fehler und beheben Fehler, die wir zu vertreten haben, im Rahmen des vereinbarten Betriebs.
E5.3 Zeit und Menge. Ziffer A11.1 gilt. Darüber hinaus sagen wir für einen Ablauf keine Bearbeitungsdauer je Vorgang und keine Zahl gleichzeitig laufender Vorgänge zu. Ist ein Ablauf zeitkritisch, wird das im Leistungsschein festgehalten; er nennt dann die zugesagte Frist, und wir richten den Ablauf so ein, dass er den Kunden benachrichtigt, wenn ein Vorgang nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen ist. Ohne eine solche Festlegung im Leistungsschein besteht keine Frist.
E5.4 Auf Verlangen des Kunden geben wir ihm die für ihn gebauten Abläufe in einem maschinenlesbaren Austauschformat heraus, damit er sie in einer eigenen Umgebung weiterbetreiben kann. Ziffer D9.4 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
E5.5 Ausführungsdaten. Beim Lauf eines Ablaufs entstehen Daten darüber, was ein Schritt entgegengenommen und weitergegeben hat. Sie können Inhalte tragen, die der Ablauf verarbeitet. Wir beschränken sie auf das für Fehlersuche und Nachweis Erforderliche und löschen sie spätestens nach 14 Tagen, soweit der Leistungsschein oder der Auftragsverarbeitungsvertrag keine kürzere Frist bestimmt. Ziffer A15.5 gilt.
E6 Eingesetzte Dienstleister
E6.1 Welche Dienstleister für einen Ablauf eingesetzt werden, insbesondere für Auswertung, Texterzeugung, Spracherkennung, Übersetzung, Speicherung oder Versand, wird vor Inbetriebnahme im Leistungsschein und im Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegt.
E6.2 Solange diese Festlegung nicht getroffen und der zugehörige Vertrag nicht geschlossen ist, nehmen wir den Ablauf nicht in Betrieb. Das gilt auch für die Erprobung nach Ziffer E1.6, soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden.
E6.3 Keine Nutzung zum Training. Die Daten des Kunden setzen wir nicht zum Training von KI-Modellen ein, und wir lassen sie durch die eingesetzten Dienstleister nicht dazu einsetzen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag benennt für jeden Dienstleister, worauf dieser Ausschluss beruht: auf dessen eigenen Vertragsbedingungen oder auf einem von uns erklärten Widerspruch. Ein auf die Daten des Kunden abgestimmtes Modell erstellen oder beauftragen wir nur, wenn das im Leistungsschein ausdrücklich vereinbart ist.
E6.4 Wir wechseln einen Dienstleister nur nach vorheriger Information des Kunden nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages.
E7 Daten, die ein Ablauf verarbeitet
E7.1 Benennung. Der Leistungsschein benennt, welche Arten personenbezogener Daten der Ablauf verarbeitet und welche Personengruppen davon betroffen sind. Ohne diese Angabe nehmen wir den Ablauf nicht in Betrieb.
E7.2 Löschfrist je Ablauf. Der Leistungsschein nennt für die fachlichen Daten jedes Ablaufs eine Löschfrist. Ohne eine solche Frist nehmen wir den Ablauf nicht in Betrieb. Ziffer A15.4 bleibt daneben unberührt.
E7.3 Besondere Kategorien personenbezogener Daten. Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Gesundheitsdaten und Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) verarbeitet ein Ablauf nur, wenn das im Leistungsschein ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde benennt dabei die Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Fehlt eine der beiden Angaben, richten wir den Schritt nicht ein.
E7.4 Auch dann, wenn solche Daten nicht der Zweck des Ablaufs sind. Ziffer E7.3 gilt auch, wenn solche Daten nicht verarbeitet werden sollen, aber anfallen können, weil der Ablauf Freitexte, angehängte Dateien, Formulareingaben oder Postfachinhalte entgegennimmt, deren Inhalt wir nicht bestimmen. Ist das nicht auszuschließen, hält der Leistungsschein fest, wie der Ablauf damit umgeht, insbesondere ob er solche Angaben aussondert, unverarbeitet weiterreicht oder den Vorgang anhält und den Kunden fragt.
E7.5 Für Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Art. 10 DSGVO) gelten die Ziffern E7.3 und E7.4 entsprechend.
E7.6 Datenschutz-Folgenabschätzung. In den Fällen der Ziffern E7.3 bis E7.5 sowie bei einer systematischen umfangreichen Bewertung oder Überwachung von Personen prüfen die Parteien vor Inbetriebnahme, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, und halten das Ergebnis fest. Ohne diese Prüfung nehmen wir den Ablauf nicht in Betrieb.
E7.7 Keine ausschließlich automatisierte Entscheidung. Ein Ablauf trifft keine Entscheidung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 DSGVO, die einer betroffenen Person gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Vorschläge, Bewertungen und Vorsortierungen legt er einer Person zur Entscheidung vor.
E7.8 Beschäftigte des Kunden. Verarbeitet ein Ablauf Daten von Beschäftigten oder Bewerbern des Kunden, klärt der Kunde vor Inbetriebnahme, ob eine Beteiligung der Arbeitnehmervertretung erforderlich ist, und hält das Ergebnis fest.
E7.9 Bewerberdaten löschen wir sechs Monate nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens, soweit der Kunde uns nichts anderes weist und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
E8 Beendigung
E8.1 Mit Vertragsende halten wir die Abläufe an und schalten die Zugänge des Kunden in unseren Systemen ab.
E8.2 Der Kunde erhält ein Übergabepaket: die Abläufe im Austauschformat, einen Auszug der für ihn geführten Fachdaten in einem gängigen Format und die Unterlagen, die den Ablauf beschreiben.
E8.3 Die Zugangsdaten zu den Systemen des Kunden löschen wir unverzüglich nach Vertragsende. Der Kunde wechselt sie zusätzlich selbst.
E8.4 Wir löschen die Daten des Kunden frühestens 30 Tage nach Vertragsende. Innerhalb dieser Frist kann er die Herausgabe nach Ziffer E8.2 verlangen. Verlangt er die sofortige Löschung, führen wir sie unverzüglich durch. Die Fristen der Ziffern E5.5, E7.2 und E7.9 laufen unabhängig davon weiter.